Zusammenfassung

Minister kommen und gehen mit den Kanzlern und manchmal gehen sie auch vor, obwohl sie doch eigentlich Diener des Volkes sein sollen und den Sachfragen verpflichtet. Kommt es in diesem Spannungsfeld der Interessen zu Konflikten, dann leiden nicht selten die Angelegenheiten des Volkes ...

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Reichstag mit Lupe auf Widmung

Ein Minister wird entlassen

Ein Minister wird entlassen. Nun stellt sich immer die Frage, warum er entlassen wurde. Es handelt sich hier nicht um einen Abgeordneten, dessen Abordnenden wir manchmal nur schwer erkennen und manchmal sogar gar nicht kennen. Es handelt sich hier um einen Minister, der entlassen wurde.

Es handelt sich bei einem Minister im wahrsten Sinne des Wortes um einen „Diener des Volkes“, um einen Volksvertreter, dessen Auftrag es ist, das Volk in einer ministeriellen Aufgabe zu vertreten und es in den Angelegenheiten dieser Aufgabe auch zu beraten. Ein Volksvertreter mit einer ministeriellen Aufgabe ist der höchste Beamte in einem Ministerium und Angestellter des Volkes. Das wird seit je her in allen Demokratien gerne einmal vergessen oder bewusst verschleiert.

Unklarheiten

Hier finden wir dann auch im demokratischen Selbstverständnis unserer Volksvertreter einige verwirrende Unklarheiten:

So finden wir auf der Internetseite minister.net eine Definition für Minister, die sie zu Dienern des Staates macht. Der „Staat“ aber ist eine höchst unklare Angelegenheit und kann aus den verschiedensten Perspektiven heraus die unterschiedlichsten Definitionen erhalten. Georg Jellinek’s allgemein anerkannte völkerrechtliche Definition bezeichnet als Staat „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“. Bei dieser Definition steht auch wieder das Volk im Mittelpunkt der Betrachtung, was den Minister zumindest indirekt wieder zu einem Diener des Volkes machen würde.

Wenn man sich die Regeln des Grundgesetzes anschaut, die die Ministerstellung betreffen, dann könnte man allerdings zu der Ansicht gelangen, Minister seien Diener des Kanzlers. So heißt es im Artikel 65 des Grundgesetzes:

„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.“

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?

Wer trägt jetzt wann welche Verantwortung wem gegenüber und ist wessen Diener? Was passiert, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Bundeskanzler und einem Bundesminister entstehen? Welche Relevanz haben sachlich begründete Inhalte, wenn sie den politischen Interessen eines/einer Kanzlers/Kanzlerin widersprechen?

Die Minister leisten bei ihrem Amtsantritt jedenfalls den selben Eid wie der Bundespräsident nach Artikel 56 des Grundgesetzes:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Minister schwören also, zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln. Sie schwören nicht, zum Wohle des/der deutschen Kanzlers/Kanzlerin zu handeln. Das ist leider nicht immer das selbe Wohl.

Könnte es sein, dass wir in letzter Zeit immer häufiger die Folgen einer Lücke in unserem Grundgesetz erleben? Könnte es sein, dass dieses ein weiterer Grund ist, um das betagte Grundgesetz abzulösen durch eine echte Verfassung, die das deutsche Volk sich in freier Entscheidung selbst gibt?

Nachfolgerpech?

Kommen wir abschließend zur Eingangfrage zurück: die Frage, warum dieser Minister entlassen wurde.
Er war der späte Nachfolger der Kanzlerin in diesem Amt und als solcher sicher auch mit den Folgen von nicht wenigen ihrer Fehlentscheidungen beschäftigt. Wikipedia beschreibt die Amtszeit der Kanzlerin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bis Oktober 1998 verharmlosend so: „Angela Merkel agierte […] eher glücklos, das BMU konnte in ihrer Amtszeit nur wenige seiner Anliegen in der Bundesregierung durchsetzen, da der Umweltschutz zusehends als ein Hemmnis für die ohnehin krisengeschüttelte wirtschaftlichen Entwicklung angesehen wurde.“ Andere werfen Frau Merkel während ihrer Zeit im BMU planvolles Handeln im Sinne der Atomlobby vor. Wäre ihr das nicht beinahe auch im Kanzleramt gelungen?

Konnte unter diesen Voraussetzungen die Arbeit eines ernst zu nehmenden Nachfolgers überhaupt glückvoll und erfolgreich werden? Welchen Einfluss nimmt die Kanzlerin auf diese Weise auf den Fortschritt in der Energiewende? War Herr Röttgen vielleicht sogar von Anfang an als Kanonenfutter nur gedacht, nicht zuletzt auch um ihn als Konkurrenten jederzeit kalt stellen zu können?

Sein Nachfolger wird nicht all zu viele der wirklich relevanten Fragen beantworten. Die Wahl dieser Person allerdings schon: Die Kanzlerin hat einen weiteren Anwalt ohne Berufserfahrung in ihr Kabinett geholt. Viel politischer Gestaltungswille machte ihn in über 20 Jahren zum Berufspolitiker auf dem nationalen und europäischen Parkett. Jetzt, in seinem neuen Amt, sucht er in der Energiewende wörtlich: „ein positives Erfolgserlebnis“.

Wir wünschen unserem neuen Minister ein positives Erfolgserlebnis in den Angelegenheiten des Volkes.

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