Zusammenfassung
Unterhaltungsprogramm im hochauflösenden Digital-Fernseher: Armes Deutschland, meinen Sie? - Sie irren sich ...
Schlagworte
Fersehprogramm, Gebühreneinzugszentrale, Gehirnwäsche, GEZ, Kinopreis, Kosten, Luxus, Preis, Programmniveau, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebühren, TV, Unterhaltung
Ladykracher,
Lindenstraße,
Gute Zeiten,
Elefant und Tiger,
– Deutschland an irgendeinem Tag der Woche in einer beliebigen Stunde des Tages: Unterhaltungsprogramm im Zeitalter des hochauflösenden Digital-Fernsehens.
‚Armes Deutschland‘, meinen Sie? ‚Nix für’s Auge und nix für’s Ohr, nix für’s Herz und für die Seele, nix für den Kopp …‘, meinen Sie? Oh, Sie schätzen die Deutschen falsch ein, wenn Ihnen bei dieser Aufzählung zuerst ein geringes Unterhaltungsniveau auffällt: 50% des Fernsehprogramms wird durch Talk- und Casting-Shows und deren Wiederholung gestaltet und das ist in den meisten westlichen Industrieländern durchaus vergleichbar nicht anders.
Fällt Ihnen bei der Aufzählung noch etwas anderes auf?
Richtig! – Die Hälfte der genannten Fernsehsendungen ist nicht nur niveaulos, sondern auch kostenlos. Wenigstens das.
Die andere Hälfte allerdings kostet Sie derzeit ungefähr drei Kinobesuche im Monat, inklusive Popcorn, – ob Sie es wollen oder nicht.
‚Armes Deutschland‘, meinen Sie? – Stimmt.
Andererseits stimmt das auch wieder nicht: So arm kann Deutschland dann doch nicht sein. Welcher durchschnittliche EU-Bürger kann sich schon drei Kinobesuche im Monat mit Popcorn leisten?
Wir können froh sein, dass der Bürger derzeit nur gezwungen wird, die staatlich verordnete Gehirnwäsche zu finanzieren, ein Konsum der Gehirnwäsche im Augenblick aber noch freiwillig ist. Allerdings erscheint es mir in letzter Zeit so, als wäre die Gehirnwäsche deshalb nicht weniger wirkungsvoll in der Bevölkerung.
Es ist jedoch ein Gesetz in Vorbereitung, das uns dazu zwingen wird, das Staats-TV nicht nur zu finanzieren, sondern auch zu konsumieren. Wir werden jeden Tag auf Facebook drei Fragen über das TV-Programm des Vortages beantworten müssen. Nach einer falschen Antwort werden wir dann ‚Cerberus‘ kennen lernen, das neue Resozialisierungsprogramm der freien Sendeanstalten öffentlichen Rechts.
Das glauben Sie nicht? – Warten wir es ab.
Hinweis (09.2013): Der Rechtsbegriff ist in Deutschland zu einem Synonym für Schicksal mutiert und mit dieser Mutation verliert die Demokratie jeden Tag mehr ihre Legitimation. Die Rundfunkstaatsverträge sind hierfür nur ein Indiz neben vielen anderen, denn an der rechtstaatlichen Beschaffenheit dieser Staatsverträge kann sehr begründet gezweifelt werden. Lesen Sie hierzu mehr in dem neuen Beitrag der GlotzBox mit dem Titel Rechtsstaatlichkeit …
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In diesem Zusammenhang könnten Sie auch die folgende(n) Internetseite(n) interessieren:
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html ENDLICH hat sich jemand die Mühe gemacht und einige der möglichen Klagegründe zusammen getragen und verständlich dokumentiert ...
http://gez-boykott.de/ Der neue Rundfunkbeitrag, bei dem die Gebühr ab Januar 2013 pauschal je Wohnung abgerechnet wird, stößt bei über 60% der Deutschen auf keine Gegenliebe. Hier finden Sie weitere Informationen und ein Forum.
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige Dr. Dietrich von Hase rät auf akademnie .de, ab 2013 den GEZ-"Rundfunkbeitrag" nur noch unter Vorbehalt zu zahlen, um den Rückerstattungs-Anspruch zu sichern. Er geht davon aus, dass das neue Verfahren einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten wird.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/neuer-rundfunkbeitrag-jetzt-klagt-rossmann-12019094.html meldet, dass die Popularklage von Rossmann nicht nur die Einschränkung von Grundrechten benennt, sie weist auch auf das nach Meinung der Klägerin grundgesetzwidrige Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hin. Der Beitrag sei nämlich „eine von jedweder Gruppennützigkeit entkoppelte Steuer“...
4 Kommentare
van ferkel schreibt:
10. November 2012 um 06:17 Uhr
guter beitrag zu diesem thema. soll denn das staaatsfernsehprogramm etwa besser sein als sein staaat?! ich persönlich bekomme immer bei „rote rosen“ heulkrämpfe.
ich habe gelesen das die GEZ sich ab 2013 in fernseh und rundfunk zwangsbehörde umbennen will abk.: F.U.R.Z
Carlo schreibt:
22. November 2012 um 01:59 Uhr
Vielen Dank für den netten Kommentar.
Als ich den Beitrag vor eineinhalb Jahren schrieb, war er von mir tatsächlich als bittere Satire auf einen lächerlichen Betrug am Bürger gedacht. Inzwischen aber ist mir im Angesicht der Veränderungen in 2013 das Lachen vergangen. Ich werde die unverfrorene Frechheit der deutschen ÖR Sender mit allen mir verfügbaren Mitteln bekämpfen und empfehle deshalb jedem, den Rat auf akademie.de ernst zu nehmen und zu befolgen.
Beste Grüße,
Carlo
Diskussion über Leistungsschutzrecht liefert Argumente gegen staatliche Förderung der öffentlich-rechtlichen Sender
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle sehr kritische Diskussion über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht (LSR) genau die Argumente liefert, die auch das Staatsfernsehen als überflüssig erkennbar machen. In einer Diskussion, die der eco Verband kürzlich anregte, präsentierte Prof. Dr. Justus Haucap, Professor für Ökonomie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, in einem Impulsreferat die wirtschaftswissenschaftliche Sicht auf das geplante LSR und zugleich, ohne es zu wollen, die treffenden Argumente gegen eine weitere Förderung des Staatsfernsehens [Anmerkungen in eckigen Klammern von Carlo: zitiert nach vollständigem Bericht beim eco Verband, hier]:
„Generell hätten alle Medienunternehmen [also auch Sender, Anm. Carlo] die Wahl, entweder durch Preise nahe Null viele Leser anzuziehen und entsprechend mehr Werbung vermarkten zu können, oder aber den Leser zahlen zu lassen – um den Preis einer kleineren Leserschaft und entsprechend geringerer Werbeerlöse. Verlage [und Sender, Anm. Carlo] könnten sich zwischen beiden Modellen entscheiden – aber beide seien schwierig durchzuhalten, wenn man keine Leistung biete, die das eigene Medienangebot vom Wettbewerb unterscheidet. […]
[Eine Sonderstellung / Förderung von Medien und Sendern] …sei aber schwierig zu rechtfertigen, da das Internet zu einer deutlichen Veränderung des Medienkonsumverhaltens führe, weil sehr viele Inhalte leicht erreichbar und kostenlos nutzbar seien. Medienkonsumenten würden daher keine Zeitung [und kein TV-Programm] mehr von vorne bis hinten lesen und die von der Redaktion ausgewählte Themenzusammenstellung rezipieren. Vielmehr erstellten sie die von ihnen gewünschte Auswahl heute selbst: Im Internet fänden sie die Themen ihres Interesses und nutzten zu jedem Thema jeweils die Quelle, die für sie am geeignetsten erschien.
In anderen Worten: Die Leistung der inhaltlichen Zusammenstellung erbringen heute nicht mehr die Verlage [und Sender], sondern die Leser. Damit sei aber völlig unklar, welche verlegerische Leistung mit dem LSR geschützt werden solle [und welche Leistungen die ÖR Sender erbringen, um die Förderung durch eine Sondersteuer zu rechtfertigen].“
Ich sage, Schluss mit der verdeckten Rundfunksteuer: In diesem Zusammenhang stehen unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat im Jahr 2013 weitere Prüfungen bevor und diese könnten u.U. wahlentscheidend sein: fragen Sie doch einmal die Kandidaten Ihres Wahlkreises, wie sie zur neuen ÖR Sonderabgabe stehen…
Beachtet bitte auch den folgenden Aufruf zum 23. März 2013: http://www.online-boykott.de/de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/88-demos-an-23-maerz-2013
… und die folgende Unterschriftenaktion: http://www.online-boykott.de/de/unterschriftenaktion
Carlo schreibt:
13. Februar 2013 um 17:51 Uhr
Es sind ein paar Linkempfehlungen zum „Weiter lesen“ hinzugekommen. – Bitte beachten.
Danke!