Einverstaendniserklaerung des DZR Deutschen Zahnärzlichen Rechenzentrums
04 April 2012


von Carlo Fisch im Artikel "Zahnschmerzen mit Bonität"
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Die kassenärztliche zahnmedizinische Versorgung wurde von einem Zahnarzt abhängig gemacht von der Unterzeichnung dieses „kleinen“ Dokumentes, das einem Offenbahrungseid gleich kommt und das datenschutz- und wettbewerbsrechtlich äußerst kritisch bewertet werden muss.
Wusste der Zahnarzt, was er da unterschreiben lässt? Was ist das Ziel des DZR Deutschen Zahnärzlichen Rechenzentrums? Will das DZR sich nur das Leben unzulässig leicht machen und war einfach nur nachlässig bei den Formulierungen und bei der Gestaltung der Geschäftsprozesse oder steckt mehr dahinter?
Ich werde meine Krankenkasse und den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten um ihre Kommentare bitten.
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